Stand: 02.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Philipp Schwan – nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Teilnehmer“ – über Coaching-, Beratungs-, Begleitungs- und digitale Unterstützungsleistungen im Bereich Immobilieninvestment.
2. Das Angebot richtet sich sowohl an
* Verbraucher im Sinne des § 13 BGB,
* als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere natürliche Personen, juristische Personen, Immobiliengesellschaften und sonstige Marktteilnehmer.
3. Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Charakter der Leistungen
1. Der Anbieter erbringt entgeltliche Coaching-, Beratungs- und Begleitungsleistungen zu Themen des Immobilieninvestments, insbesondere zu Strategie, Auswahl, Bewertung, Strukturierung, Finanzierung, Vermietung, Optimierung und operativer Umsetzung.
2. Inhalt, Umfang, Laufzeit und konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Bestellprozess sowie etwaigen individualvertraglichen Abreden.
3. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
* persönliche oder digitale Beratungs- und Feedbacktermine,
* Gruppen-Calls,
* 1:1-Termine,
* Zugriff auf ergänzende digitale Inhalte, Vorlagen, Checklisten, Videos oder sonstige Arbeitsmaterialien,
* Support per E-Mail, Video-Feedback oder innerhalb geschlossener Kommunikations- und Community-Strukturen,
* Zugang zu geschützten Mitgliederbereichen oder Plattformen.
4. Der Anbieter schuldet, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines bestimmten Werks oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
5. Der Anbieter schuldet insbesondere keinen bestimmten Investitionserfolg, keine Rendite, keine Finanzierung, keinen Immobilienerwerb, keine Vermietbarkeit, keine Steuerersparnis und keinen sonstigen individuellen wirtschaftlichen Erfolg.
6. Etwaig bereitgestellte digitale Inhalte dienen der Unterstützung, Vertiefung und organisatorischen Begleitung der Zusammenarbeit. Maßgeblich bleibt die konkret vereinbarte Leistung im Einzelfall.
7. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter, freier Mitarbeiter, Assistenzen, Mentoren oder externer Dienstleister zu bedienen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Leistungen des Anbieters auf Webseiten, Landingpages, Buchungsseiten, Präsentationen oder in Gesprächen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2. Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen:
* über eine direkte Buchung beim Anbieter,
* über einen vom Anbieter eingesetzten Zahlungs- oder Reseller-Anbieter,
* durch Annahme eines individuellen Angebots in Textform,
* oder fernmündlich, per Videokonferenz, per E-Mail oder auf sonstigem elektronischem Weg.
3. Soweit der Vertrag über einen Zahlungs- oder Reseller-Anbieter abgewickelt wird, gelten für den Bestell- und Abrechnungsvorgang ergänzend die Bedingungen des jeweils eingebundenen Anbieters. Maßgeblich für die konkrete Vertragsbeziehung ist die im Checkout ausgewiesene Vertragsstruktur.
4. Bei direkter Buchung kommt der Vertrag mit Zugang der Annahmeerklärung des Anbieters oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
5. Bei Buchung über einen Reseller oder Zahlungsanbieter kommt der Vertrag entsprechend der im jeweiligen Bestellprozess ausgewiesenen Vertragsstruktur zustande.
§ 4 Leistungsbeginn, Laufzeit und Termine
1. Die Laufzeit des jeweiligen Programms richtet sich nach dem gebuchten Angebot.
2. Soweit eine feste Programmlaufzeit vereinbart ist, beginnt diese zu dem im Angebot, im Buchungsprozess oder in der individuellen Abstimmung bestimmten Startzeitpunkt.
3. Der Anbieter ist berechtigt, Termine für Gruppen-Calls, Sprechstunden oder sonstige Live-Formate nach billigem Ermessen organisatorisch festzulegen, zu verschieben oder durch gleichwertige Ersatztermine bzw. digitale Alternativen zu ersetzen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
4. An gesetzlichen Feiertagen sowie in Zeiten üblicher Betriebsruhe ist der Anbieter berechtigt, Leistungen in reduziertem Umfang anzubieten oder organisatorisch abweichend zu planen, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
5. Ein Anspruch auf Durchführung zu einer ganz bestimmten Uhrzeit oder an einem bestimmten Wochentag besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils verbindlichen Angebot, dem Checkout oder der individuellen Vereinbarung.
2. Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung oder – sofern angeboten – in Raten.
3. Erfolgt die Zahlungsabwicklung über Drittanbieter, gelten ergänzend deren technische und abrechnungsbezogene Bedingungen.
4. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Zugang zu Mitgliederbereichen, Terminen, Supportleistungen und sonstigen Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.
5. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
6. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Ist der Teilnehmer Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
2. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher im Rahmen des Vertragsschlusses gesondert zur Verfügung gestellt.
3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und/oder stimmt der Verbraucher ausdrücklich zu, dass digitale Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt werden, gelten die gesetzlichen Folgen für den Widerruf, den Wertersatz sowie – soweit einschlägig – das Erlöschen des Widerrufsrechts.
4. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Durchführung der Zusammenarbeit erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
2. Hierzu gehören insbesondere:
* die wahrheitsgemäße Mitteilung relevanter Informationen,
* die rechtzeitige Bereitstellung angeforderter Unterlagen,
* die selbständige technische Sicherstellung der Teilnahmefähigkeit,
* die Einhaltung vereinbarter Termine,
* sowie die eigenverantwortliche Umsetzung der besprochenen Inhalte.
3. Verzögerungen, Einschränkungen oder Mehrkosten, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Teilnehmers beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
4. Der Teilnehmer ist für die wirtschaftliche, steuerliche, rechtliche und tatsächliche Umsetzung seiner Entscheidungen selbst verantwortlich.
5. Der Teilnehmer wird dem Anbieter nur solche Unterlagen, Daten, Bilder, Videos, Audios oder sonstigen Inhalte zur Verfügung stellen, an deren Nutzung er berechtigt ist. Er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 8 Nutzungsrechte, Zugangsdaten und Schutz der Inhalte
1. Sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Videos, Templates, Checklisten, Aufzeichnungen, Konzepte, Dokumente, Präsentationen, Plattforminhalte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich und/oder anderweitig rechtlich geschützt.
2. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum eigenen vertraglich vorgesehenen Gebrauch für die Dauer der gebuchten Zusammenarbeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Eine Weitergabe von Zugangsdaten, Inhalten, Aufzeichnungen oder sonstigen Materialien an Dritte ist unzulässig, sofern der Anbieter nicht zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Veröffentlichung, Verbreitung oder gewerbliche Weiterverwertung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
5. Soweit der Teilnehmer Unternehmer ist und Mitarbeiter Zugriff erhalten sollen, bedarf dies einer vorherigen ausdrücklichen Freigabe durch den Anbieter.
6. Bei schuldhaften Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
§ 9 Mitgliederbereiche, Plattformen und technische Nutzung
1. Soweit der Anbieter geschützte Mitgliederbereiche, Kursplattformen, Community-Strukturen oder sonstige digitale Systeme einsetzt, erhält der Teilnehmer für die Dauer des gebuchten Angebots einen persönlichen Zugang im vereinbarten Umfang.
2. Der Teilnehmer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
3. Der Anbieter ist berechtigt, aus Gründen der IT-Sicherheit, Missbrauchsvermeidung und Systemstabilität angemessene technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
4. Der Anbieter ist berechtigt, Accounts bei einem konkreten Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, unzulässige Weitergabe oder erhebliche Vertragsverstöße vorläufig zu sperren. Der Anbieter wird die Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen.
5. Der Einsatz technischer Maßnahmen zur Umgehung von Schutzmechanismen oder zur unzulässigen Mehrfachnutzung ist untersagt.
§ 10 Termine, Ausfall und Umbuchung
1. Vereinbarte 1:1-Termine sind verbindlich.
2. Sagt der Teilnehmer einen individuell vereinbarten Termin nicht spätestens 24 vorher in Textform ab oder erscheint er ohne Absage nicht, kann der Anbieter den Termin als durchgeführt werten, sofern nicht der Teilnehmer die Verhinderung nicht zu vertreten hat.
3. Der Anbieter ist berechtigt, Termine aus wichtigem organisatorischem oder persönlichem Grund zu verschieben. In diesem Fall wird ein angemessener Ersatztermin angeboten.
4. Gruppen-Calls können aufgezeichnet werden, sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Teilnehmer entsprechend informiert wurden.
§ 11 Verhaltensregeln und Community
1. Der Teilnehmer hat sich gegenüber dem Anbieter, dessen Mitarbeitern, eingesetzten Dritten und anderen Teilnehmern respektvoll und sachlich zu verhalten.
2. Untersagt sind insbesondere:
* beleidigende, diskriminierende, rechtswidrige oder belästigende Inhalte oder Verhaltensweisen,
* wiederholte Störungen von Calls, Gruppen oder Plattformen,
* aggressive Vertriebs- oder Akquisehandlungen gegenüber anderen Teilnehmern,
* die unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen anderer Teilnehmer,
* sowie jede Handlung, die den Ablauf der Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt.
3. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Anbieter nach vorheriger angemessener Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Kommunikationskanälen, Gruppen, Plattformen oder Leistungsbestandteilen auszuschließen, soweit dies unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen erforderlich ist.
4. Die Vergütungspflicht bleibt in solchen Fällen unberührt, sofern der Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten hat und dem Anbieter die weitere Durchführung nicht zumutbar ist.
§ 12 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.
2. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, wirtschaftliche, technische, organisatorische, finanzielle und strategische Informationen sowie interne Unterlagen, Inhalte und Abläufe.
3. Gleiches gilt für Informationen anderer Teilnehmer, die im Rahmen von Gruppenformaten, Communities oder gemeinsamen Austauschformaten bekannt werden.
4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
§ 13 Aufzeichnungen von Gruppen-Calls und Kommunikationsformaten
1. Gruppen-Calls können aufgezeichnet und den hierfür zugangsberechtigten Teilnehmern zeitlich befristet in einem geschlossenen Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.
2. Eine solche Aufzeichnung und Bereitstellung erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte wirksame Einwilligung oder eine sonstige tragfähige Rechtsgrundlage vorliegt.
3. Soweit nichts anderes mitgeteilt wird, dienen Aufzeichnungen ausschließlich der internen vertragsbezogenen Nachbereitung innerhalb des geschlossenen Teilnehmerkreises.
4. Eine öffentliche Nutzung von Bild-, Ton- oder sonstigen Teilnehmerbeiträgen zu Werbe-, Referenz- oder Marketingzwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Freigabe.
5. 1:1-Gespräche, Einzelberatungen, Telefonate oder individuelle Videotermine werden nur aufgezeichnet, wenn dies im Einzelfall gesondert vereinbart und rechtlich zulässig ist.
§ 14 Datenschutz und Kommunikation
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
2. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
3. Die vertragsbezogene Kommunikation kann – je nach Angebot und Organisation – insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Mitgliederbereich oder innerhalb geschlossener Gruppen und Kommunikationskanäle erfolgen.
4. Soweit für bestimmte Kommunikationswege oder Datenverarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 15 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 16 Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung
1. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, erbringt der Anbieter keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinne und keine sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
2. Inhalte und Empfehlungen des Anbieters ersetzen keine individuelle Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungsvermittler, Banken, Sachverständige oder sonstige Fachleute.
3. Investitionsentscheidungen trifft der Teilnehmer eigenverantwortlich.
§ 17 Kündigung und vorzeitige Beendigung
1. Bei befristeten Programmen ist die ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
* der Teilnehmer trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug ist,
* erhebliche oder wiederholte Vertragsverstöße vorliegen,
* Zugangsdaten unzulässig weitergegeben werden,
* oder dem Anbieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
4. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis **Karlsruhe**.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.